Integrationsratswahlen 2025

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Integrationsrat – was ist das eigentlich? Viele Kölnerinnen und Kölner haben den Namen schon mal gehört, aber die wenigsten wissen, was seine Aufgaben sind und welche Rolle er im politischen Gefüge unserer Stadt spielt. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Fakten zusammengeschrieben.

Worüber berät der Integrationsrat?
Um es vorwegzunehmen: Der Integrationsrat ist ein vorberatendes Gremium des Rates der Stadt Köln, so wie z.B. der Verkehrsausschuss, der Schulausschuss oder der Stadtentwicklungsausschuss. Der Integrationsrat vertritt die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund auf kommunaler Ebene und arbeitet daran, Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern. Zu seinen Aufgaben gehören die politische Mitsprache, die Beratung der Stadtverwaltung, die Förderung von Integrationsprojekten und die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Konkret bedeutet das: Der Integrationsrat kann Stellungnahmen und Anregungen an die Stadtverwaltung und den Rat vorlegen und sich bei politischen Entscheidungen, die Migrantinnen und Migranten betreffen, einbringen. Er berät die Stadtverwaltung und andere Gremien in allen Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten betreffen. Der Integrationsrat kann Projekte zur Verbesserung der Integration finanziell unterstützen und Ideen zur Weiterentwicklung der Integrationsangebote erarbeiten. Als vorberatendes Gremium des Stadtrats ist er fester Bestandteil der sogenannten „Beratungsfolge“ die festlegt, welche Gremien sich mit wieviel Vorlaufzeit mit einer Beschlussvorlage befasst haben müssen, bevor diese dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wird. Selber beschlussfähig ist der Integrationsrat bei der Förderung und Freigabe von Mitteln für interkulturelle Zentren sowie für rassismuskritische Projekte.

Wer sitzt im Integrationsrat?
Der Kölner Integrationsrat setzt sich aus 33 stimmberechtigen Mitgliedern zusammen, davon sind 22 direkt gewählte Mitglieder aus den migrantischen Communities. Die anderen 11 Mitglieder sind zugleich Mitglieder des Rates der Stadt Köln. Ihre Zusammensetzung entspricht (soweit abbildbar) den Sitzanteilen im Rat. Dadurch wird gewährleistet, dass die Inhalte, mit denen sich der Integrationsrat befasst, auch in den Ratsfraktionen besprochen und die Entscheidungen des Integrationsrats im Allgemeinen auch politisch beschlossen werden.

Seit wann gibt es den Integrationsrat?
Integrationsräte gibt es in NRW seit 40 Jahren in allen Kommunen mit „mehr als 5000 ausländischen Einwohner:innen“, wie es in der Gemeindeordnung NRW heißt. Die Geschichte der wechselnden Namen dieser Gremien ist zugleich ein Spiegel des Verständnisses unseres Zusammenlebens. Bei ihrer Einführung 1994 hießen sie noch „Ausländerbeiräte“. 2014 erfolgte die Umbenennung in „Integrationsrat“ und die nächste Umbenennung steht kurz bevor: Ab November diesen Jahres werden sie voraussichtlich „Ausschüsse für Chancengleichheit und Integration“ heißen – für viele Kommunen in NRW bedeutet die bevorstehende Umbenennung auch eine Änderung des Status dieser Ausschüsse, denn nicht überall ist der Integrationsrat bereits so fester Bestandteil der politischen Entscheidungsprozesse wie in Köln.

Was hat der Integrationsrat bislang bewirkt?
Im Laufe seiner 40-jährigen Existenz hat der Integrationsrat viele Dinge auf den Weg gebracht, die uns heute selbstverständlich erscheinen. So geht z.B. die Einrichtung eines städtischen Amtes für Integration und Vielfalt auf eine Initiative des Integrationsrats zurück, ebenso wie das Bemühen um eine Erhöhung der Bewerbungszahlen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte in der Stadtverwaltung sowie die Einführung des Kriteriums „Interkulturelle Kompetenz“ bei städtischen Stellenbesetzungsverfahren.
Auch die Einrichtung eines jährlichen Integrationsbudgets im städtischen Haushalt – u.a. zur Förderung von Antirassismusprojekten, zum Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern und zur interkulturellen Sensibilisierung der Träger von Beratungsstellen – war ein Impuls aus dem Integrationsrat.
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hat der Integrationsrat immer wieder klare Zeichen für Köln als eine Stadt gesetzt, in der sich alle Menschen ernst- und angenommen fühlen: z.B. durch eine Anschubfinanzierung bilingualer Gruppen an Kitas und den Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichts an Schulen.
Nicht zuletzt geht auch der Ausbau von kultursensiblen Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangeboten für Senior:innen mit internationaler Familiengeschichte auf die Aktivitäten des Integrationsrats zurück.
Auch zu stadtplanerischen Themen hat der Integrationsrat gelegentlich Stellung bezogen, so z.B. mit seinem deutlichen Votum für das NSU-Mahnmal am Eingang zur Keupstraße.

Wer wählt den Integrationsrat?
Wahlberechtigt sind:

  • Nichtdeutsche EU-Bürger:innen
  • Aussiedler:innen
  • Ausländer:innen, die nicht EU-Bürger:innen sind, aber
    • sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
  • Deutsche, die
    • ihre deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben
    • neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
    • als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben

Darüber hinaus muss die Person:

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein

  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in Köln ihre Hauptwohnung haben.

Wer kann in den Integrationsrat gewählt werden?
Sowohl Nicht-Deutsche als auch Deutsche dürfen für den Integrationsrat kandidieren. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune ihren ersten Wohnsitz haben. Um zu kandidieren, braucht man mindestens 100 Unterschriften von Menschen, die ihrerseits bei der Integrationsratswahl wahlberechtigt sind.
Kandidat:innen können sich entweder als Teil einer Wahlliste aufstellen lassen oder als Einzelbewerber:innen antreten. Einige der Listen sind etablierten Parteien zugeordnet (z.B. SPD, Grüne, Linke), andere sind eher an bestimmten Herkunfts-Communities ausgerichtet oder auch an bestimmten Inhalten (2020 gab es z.B. die Liste „gepflegtes Köln“). Grundsätzlich gilt: Auch wenn im Integrationsrat deutlich mehr Einzelkandidat:inen sitzen als in den meisten anderen politischen Gremien, erhöht ein guter Listenplatz die Chancen auf einen Wahlerfolg im Vergleich zur Einzelbewerbung. Wer sich keiner Liste zugehörig fühlt, sollte deshalb in Erwägung ziehen, selber eine Liste zu gründen oder sich mit anderen Einzelberwerber:innen zusammenzuschließen.

Wie hoch ist die Wahlbeteiligung?
Bei den letzten Integrationsratswahlen 2015 und 2020 lagen die Wahlbeteiligungen in Köln jeweils bei gut 15% der Stimmberechtigten. In absoluten Zahlen war von 2015 auf 2020 jedoch eine Steigerung von über 30 Prozent der Stimmen festzustellen (von 34.811 auf 46.400 Stimmen). Diese Steigerung verdankt sich vermutlich zum einen der Tatsache, dass der Wahltermin 2020 erstmals mit dem Termin für die Kommunalwahl zusammengelegt wurde, zum anderen den intensiven und konzertierten Bemühungen von interkulturellen Zentren, Sozialraumkoordinator:innen, dem städtischen Presseamt und anderen Institutionen und Vereinen um eine Steigerung der Wahlbeteiligung. Nicht zuletzt haben auch die migrantischen Communities selber verstärkt die Trommel für die Integrationsratswahl gerührt. Allen Beteiligten, auch der Kölner Freiwilligen Agentur, ist dies ein Ansporn, bei der diesjährigen Wahl eine (noch) bessere Wahlbeteiligung zu erreichen.

Wie läuft die Wahl ab?
Die eigentliche Wahl läuft so ab, wie jede andere Wahl: In Wahlurnen in den einschlägigen städtischen Wahlbüros und per Briefwahl. Ein großer Unterschied besteht allerdings bei der Eintragung in die Wählerlisten: Während diese bei den meisten anderen Wahlen „automatisch“ und weitgehend lückenlos über das Melderegister erfolgt, müssen sich viele Wahlberechtigte für die Integrationsratswahl aktiv in die Wählerlisten eintragen lassen. Zwar führt die Stadt Köln auch für die Integrationsratswahl Wählerlisten und die dort Eingetragenen bekommen ihre Wahlunterlagen auch automatisch zugesandt, aber wegen der komplizierteren Unterscheidung, wer wahlberechtigt ist und wer nicht, können nicht alle Fälle erfasst werden.

Wenn Sie der Meinung sind, wahlberechtigt zu sein, aber in der Vergangenheit keine Wahlunterlagen zugesandt bekommen haben, wenden Sie sich am besten proaktiv an das Wahlamt. Nützliche Unterlagen wie z.B. die Einbürgerungsurkunde, Belege für eine doppelte Staatsbürgerschaft oder Ähnliches, senden Sie in Kopie am besten gleich mit: entweder per mail an Wahlamt@stadt-koeln.de oder auf dem Postweg an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln, Postfach 10 35 64, 50475 Köln

Warum und wie unterstützt die KFA die Integrationsratswahl?
Als Kölner Freiwilligen Agentur unterstützen wir die Kampagne zur Integrationsratswahl mit den vereinten Kräften unserer Bereiche „Willkommenskultur“ und „Politische Partizipation“: Weil der Integrationsrat ein wichtiges Gremium für politische Teilhabe und die Förderung eines demokratischen Miteinanders ist – und zugleich ein Symbol für die Kämpfe von migrantischen Communities um Anerkennung und Augenhöhe durch die sogenannte Mehrheitsgesellschaft, aber auch untereinander! Unsere Unterstützung im Einzelnen:

  • Wie auch schon 2020 erstellen wir eine Website mit einer Übersicht und Selbstbeschreibung aller Kandidat:innen. Da dies die einzige Seite sein wird, auf der sich potentielle Wähler:innen einen Überblick über die Kandidat:innen verschaffen können, erfüllt diese Seite auch diesmal wieder eine wichtige Funktion!
  • Unsere Seite „Geh wählen!“ informiert über Veranstaltungen und Infomaterialien zur Kommunal- und Integrationsratswahl. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert und breit beworben.
  • In den Rundbriefen und Posts unserer Bereiche „Willkommenskultur“ und „Politische Partizipation“ werden wir in den nächsten Wochen und Monaten immer wieder und unter verschiedenen Gesichtspunkten über den Integrationsrat und die bevorstehenden Wahlen berichten. Je näher der Wahltermin rückt, desto öfter…
  • Inhaltliche, organisatorische und mediale Unterstützung von engagierten Privatpersonen, Vereinen und Institutionen, die ihrerseits – z.B. durch das Erstellen von Wahlprüfsteinen oder durch eigene Veranstaltungen – zur (Kommunal- und) Integrationsratswahl motivieren wollen.
  • Eine größere Veranstaltung mit den Kandidat:innen, im Fishbowlformat, befindet sich in Planung (Fördermittel sind beantragt…)

Wo kann ich mich informieren? Hier: wwww.stadt-koeln.de

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