Der vom Rat am 18. Juni 2020 beschlossene Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sieht eine schrittweise Erweiterung der Beschlussthemen des Rates bzw. der entsprechenden Ausschüsse vor, bei denen verpflichtend die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und ggf. vorgeschlagen bzw. begründet verneint werden muss.
In der ersten Ausbaustufe seit dem 1. Januar 2021 betraf und betrifft dies unter anderem alle Vorlagen des Dezernates für Mobilität, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist. Laut einer Mitteilung dieses Dezernats werden nun ab dem 1. September 2022 alle Vorlagen mit einem Mobilitätsthema als Beschlussgegenstand eine Anlage zur empfohlenen Durchführung bzw. Nicht-Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung enthalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verkehrsausschuss, ein anderer Ausschuss oder der Rat das Beschlussorgan sind.
[ds]