Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung geht in die zweite Ausbaustufe: Alle Mobilitätsthemen können ab Sept. 2022 Gegenstand eines Beteiligungsverfahrens werden

Grafik: Rote Bubble mit Text "Meinung für Köln. Beteiligung für alle.

Logo Öffentlichkeitsbeteiligung Köln: Sprechblase mit Text "Meinung für Köln. Beteiligung für alle"Der vom Rat am 18. Juni 2020 beschlossene Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sieht eine schrittweise Erweiterung der Beschlussthemen des Rates bzw. der entsprechenden Ausschüsse vor, bei denen verpflichtend die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und ggf. vorgeschlagen bzw. begründet verneint werden muss.

In der ersten Ausbaustufe seit dem 1. Januar 2021 betraf und betrifft dies unter anderem alle Vorlagen des Dezernates für Mobilität, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist. Laut einer Mitteilung dieses Dezernats werden nun ab dem 1. September 2022 alle Vorlagen mit einem Mobilitätsthema als Beschlussgegenstand eine Anlage zur empfohlenen Durchführung bzw. Nicht-Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung enthalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verkehrsausschuss, ein anderer Ausschuss oder der Rat das Beschlussorgan sind.

[ds]

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