„Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen / abgelehnt“ – Vorlagen von Politik und Verwaltung

Hier finden Sie eine Übersicht über die den Ratsgremien bzw. Bezirksvertretungen vorgelegten Beschlussvorlagen mitsamt der Empfehlung, eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch zuführen oder NICHT durchzuführen.

Wenn Sie bei einer ablehnenden Empfehlung der Meinung sind, dass hier doch eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden sollte, können Sie dies bis 24 h vor dem Sitzungstermin des Gremiums über folgendes Online-Formular auf dem Beteiligungsportal meinungfuer.koeln anregen. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht über aktuellen Beteiligungsverfahren und weitere beteiligungsrelevante Informationen.

Vorlagen mit Empfehlung „Öffentlichkeitsbeteiligung“

Der Link hinter der Vorlagen-Nr. in der ersten Spalte führt Sie zu den Unterlagen und der Link hinter dem Gremien-Namen zu den Gremieninformationen im Ratsinformationssystem.

Vorlagen-Nr. / Link RIS Thema / Gegenstand Gremium Sitzungstermin TOP Verfahrensform / Link zum Beteiligungsportal Beteiligungsstufe Beteiligungskonzept

Vorlagen mit Empfehlung „KEINE Öffentlichkeitsbeteiligung“

Der Link hinter der Vorlagen-Nr. in der ersten Spalte führt Sie zu den Unterlagen und der Link hinter dem Gremien-Namen zu den Gremieninformationen im Ratsinformationssystem.

Vorlagen-Nr. / Link RIS Thema / Gegenstand Gremium Sitzungstermin TOP Warum keine Öffentlichkeitsbeteiligung?
2772/2022 Sperrung der Straße Simonskaul für den motorisierten Verkehr durch Verkehrszeichen 260 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.1. Die angestrebte verkehrsrechtliche Änderung entfaltet kaum eine Veränderung für die Verkehrsteilnehmenden, auch wenn sie auf Grund der Verkehrssicherheit zwingend geboten ist.
3446/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an den Niehler Bürgerverein e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.2. Die angestrebte verkehrsrechtliche Änderung entfaltet kaum eine Veränderung für die Verkehrsteilnehmenden, auch wenn sie auf Grund der Verkehrssicherheit zwingend geboten ist.
3447/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an das Blasorchester MC Kapelle Köln-Niehl e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.3. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3448/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an den Bürgerverein Köln-Longerich e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.4. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3459/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an Über den Tellerrand kochen e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.5. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3461/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an Engel & Esel-Produktionen Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.6. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3462/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an Frau Stephanie Watin Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.7. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden
3463/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an die Turnerschaft Mauenheim 1921 e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.8. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3464/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an das SeniorenNetzwerk Nippes Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.9. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3467/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an die Initiative Nippeser Edelweißpiraten Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.10. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3470/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an Für Nippes e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.11. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3485/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an Christina Bacher Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 9.1.12. Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
2980/2022 Errichtung eines Fußgängerüberwegs inkl. der Optimierung der Haltestellen vor dem Sportplatz des SV Weiden Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 9.1.1 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
Da es um eine Kleinstmaßnahme handelt, besteht kein Gestaltungsspielraum für unterschiedliche Varianten. Die Maßnahme beschränkt sich lediglich auf die Errichtung eines Fußgängerüberwegs und die barrierefreie Ausstattung der Haltestellen mit Buskapbordsteinen.
2511/2022 Errichtung eines „Offenen Bücherschrankes“ Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 9.1.2
1486/2022 Trasse RadPendlerRoute 4 (Troisdorf/Niederkassel – Köln
Ergänzender Beschluss zur Trasse 4 der RadPendlerRoute (Troisdorf/Niederkassel–Köln)
Verkehrsausschuss 22.11.2022 3.1 Mit dem Beschluss 0665/2019 vom 18.06.2019 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, die Alternativtrassen der RadPendlerRoute 4 zu prüfen. Die Verwaltung ist dem Auftrag nachgekommen und hat unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse des Runden Tisches Radverkehr Porz in zwei Teilbereichen jeweils eine Variante empfohlen. Dieser Beschlussvorschlag ist somit als Ergänzung zu oben genanntem Beschluss zu verstehen.
2264/2022 Dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke nach der Sanierung Verkehrsausschuss 22.11.2022 3.2 OB hat bereits stattgefunden.
Das Thema ist im Zuge der Diskussion zur Sanierung der Deutzer Drehbrücke und dem Ausbau Deutzer Hafen bereits öffentlich diskutiert worden.
2431/2022 Planungsbeschluss: Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld Verkehrsausschuss 22.11.2022 3.3 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Im Rahmen des Planungsbeschlusses ist zunächst noch keine Öffentlichkeitsbeteiligung sinnvoll. Nach Erarbeitung belastbarer Aussagen und Vorstellung in den politischen Gremien ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
2441/2022 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG – Fortschreibung 2023 – 2027 Verkehrsausschuss 22.11.2022 3.4 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist für die Aufstellung des hier vorgelegten Straßen- und Wegekonzeptes nicht vorgeschrieben. Eine verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen erfolgt nach Maßgabe von § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vor dem jeweiligen Beschluss über die Durchführung der konkreten Straßenausbaumaßnahme. § 8a KAG NRW verpflichtet die Stadt Köln, frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückseigentümer*innen (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen. Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Nach der Ausnahmeregelung in § 8a Absatz 4 KAG NRW hat der Rat der Stadt Köln am 04.02.2021 zu Vorlage 1480/2020 beschlossen, dass abweichend davon bei Maßnahmen der alleinigen Erneuerung der Straßenbeleuchtung und der Straßenentwässerung sowie bei Maßnahmen an der Oberfläche von Anliegerstraßen ohne flächenmäßige Veränderung an die Stelle der Versammlung der Online-Dialog oder das schriftliche Beteiligungsverfahren tritt.
3029/2022 Bedarfsfeststellung zur Erweiterung des bestehenden Wartungs- und Pflegevertrages
des Verkehrsrechnersystems um die Komponenten der Systemmigration: Verkehrsmanagementsystem, Parkleitsystem sowie der Systemkomponenten Verkehrs- und Tunnelleitzentrale
Verkehrsausschuss 22.11.2022 3.5 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Die rechtlichen Vorgaben nach der KRITIS Verordnung sind zwingend umzusetzen.
3039/2022 Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Erneuerung des Parkleitsystems Köln West/Stadion Verkehrsausschuss 22.11.2022 3.6 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Bei der Erneuerung des Parkleitsystems Stadion werden bereits vorhandene Anzeigen ausgetauscht und dadurch auf den technisch neusten Stand gebracht. Die Standorte sowie die Baugrößen der Anzeigetafeln bleiben dabei nahezu unverändert. Für den Weiterbetrieb ist diese Maßnahme unumgänglich und bietet aus diesem Grund keinen Gestaltungsspielraum.
2558/2022 Erweiterter Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven in Köln-Rodenkirchen Verkehrsausschuss 22.11.2022 4.6 Die Gestaltungsspielräume vor Ort sind sehr gering. Die wenigen denkbaren Lösungsansätze wurden im Vorfeld mit den maßgeblich betroffenen Anliegern erörtert.
3884/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an die OT Take Five Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.1. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3882/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an den Verein der Freunde und Förderer der GGS Alzeyer Straße e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.2. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3910/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an die Stiftung Neuer Raum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.3. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3886/2022 Vergabe bezirksorienteirter Mittel an das Kinder- und Jugendhaus Fzwei Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.4. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3880/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an die Jugendfarm Wilhelmshof e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.5. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3885/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an Zurück in die Zukunft e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.6. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3899/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an die Turnerschaft Köln Mauenheim 1921 e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.7. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3883/2022 Vergabe bezirksorierntierter Mittel an ConAction e.V. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.8. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3877/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an das Flora-Sinfonie-Orchester Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.9. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3900/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an die Initiative 100 Jahre Siedlung Mauenheim Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.10. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden.
3928/2022 Vergabe bezirksorientierter Mittel an Zurück in die Zukunft Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 9.1.11. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend | Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Nippes festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden