Der Rats-Ausschuss Kunst und Kultur hat am 25. Juni 2019 die Verwaltung beauftragt, das „Förderkonzept Kulturelle Teilhabe“ partizipativ zu entwickeln und damit ein weiteres Vorhaben in die Pilotphase zur Erprobung der Leitlinien für eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung einzubringen.
Das zu erarbeitende „Förderkonzept Kulturelle Teilhabe“ soll dazu dienen, Zugangsbarrieren für Kulturschaffende einerseits und für mögliche NutzerInnen von Kulturangeboten andererseits durch passende (Förder-)Instrumente für die Freie Kulturszene abzubauen.
Die zentrale Maßnahme für die im Beteiligungskonzept (PDF) vorgesehene erste Beteiligungsphase hat inzwischen stattgefunden: Am 12. September kamen intermediäre bzw. institutionelle Akteure, „Betroffenen“- bzw. Selbsthilfeorganisationen sowie Kulturschaffende zu drei Perspektiven zusammen, um in entsprechenden Arbeitsgruppen Zugangsbarrieren bzw. Zugangschancen zu identifizieren und Hinweise auf geeignete städtische Fördermaßnahmen zu geben:
- Soziale Lage, prekäre finanzielle Situation & Bildung
- Persönliche Beeinträchtigungen: körperlich / Mobilität, Sinne, psychisch, kognitiv
- Vielfalt hinsichtlich Kultur, Sprache, Religion und sexueller Orientierung
Die Ergebnisdokumentation der Werkstattveranstaltung liegt inzwischen vor und wird in den nächsten Tagen im Mitwirkungsportal veröffentlicht werden. Auf dieser Grundlage wird das Kulturamt (Förder-)Instrumente entwerfen. Hierzu werden Rückmeldungen per Online-Beteiligung über das Mitwirkungsportal und durch Delegierte, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Werkstattveranstaltung gewählt wurden, sowie die interessierte Öffentlichkeit eingeholt.
Diese Rückmeldungen werden in eine Überarbeitung der Förderkonzeption eingepflegt bzw. begründet verworfen. Bevor die Förderkonzeption dem Kulturausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden wird, werden die Delegierten ihre Rückmeldung inklusive Empfehlungen zur Verbesserung geben.