Bundesregierung beschließt Demokratiefördergesetz

Foto zeigt ein Symbolbild zur Demokratieförderung
Foto: Getty Images/iStockphoto

Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 das Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht. Die vom Kabinett gebilligte Neuregelung soll es dem Bund ermöglichen, Initiativen gegen Gewalt und Rassismus langfristig finanziell zu unterstützen – statt projektbezogen und freiwillig. Dafür schafft der Bund einen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag für bundeseigene Maßnahmen sowie Maßnahmen von Dritten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser unterstreicht bei der Vorstellung des Entwurfs, dass der wehrhafte Staat eine starke Zivilgesellschaft mit engagierten Bürger*innen brauche, um extremistischen und anderen Gefahren für die Demokratie zu begegnen. Die Demokratie lebe vom Engagement vieler Millionen Bürgerinnen und Bürger. Diese demokratische Zivilgesellschaft sei eines der »stärksten Bollwerke gegen Extremismus«, so Faeser. Deshalb, so Bundesengagementministerin Lisa Paus, benötige die engagierte Zivilgesellschaft »jede Unterstützung, die wir ihr geben können«. Dass das Kabinett den Gesetzentwurf für ein Demokratiefördergesetz beschlossen habe, stärke diejenigen, »die unsere vielfältige Demokratie mit ihrem Engagement stärken und schützen«. Schon in der vergangenen Legislatur sollte ein Demokratiefördergesetz beschlossen werden, was aber dann am Widerstand von Teilen der Unionsfraktion scheiterte. Pressemitteilung der Bundesregierung

Einige Organisationen aus der Zivilgesellschaft kritisieren das Gesetz, weil es den Zusammenhang mit freiwilligem Engagement zu wenig berücksichtige oder es zu abstrakt sei.

Erster Teil aus: BBE-Newsletter Nr. 25 vom 15.12.2022

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