Öffentlichkeitsbeteiligung zur Weiterplanung des Niehler Gürtels in der Diskussion

Ob die Weiterplanung des Niehler Gürtels ein weiteres Pilotbeteiligungsverfahren werden wird, ist noch in der Diskussion: Der Rat der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung vom 20. März 2018 u.a. beschlossen, dass er die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planungen für den Niehler Gürtel hinsichtlich der „Rad-, Fußwege- und Grünverbindung“ beauftragt. Weiter hatte er die Verwaltung mit der Konkretisierung der Vorentwurfsplanung für eine Radverkehrsverbindung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke beauftragt. „Die Planungen sind der Öffentlichkeit in einem Bürgerbeteiligungsverfahren vorzustellen. Die Ausgestaltung der entsprechenden Parklandschaft wird im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt. Die Ergebnisse sind dem Rat vorzustellen.“ (Vorlage 2871/2017 im Ratsinformationssystem).

Soweit der Ratsbeschluss. Dem gegenüber vertrat die Bezirksvertretung Nippes mehrheitlich die Auffassung, dass die Beschlussfassung über diese Planungen in ihre Zuständigkeit falle (Beschluss vom 26.4.2018). Nach einigen juristischen Klärungen hinsichtlich der Zuständigkeit des Rates für die überbezirklich bedeutsame Verkehrswegeplanung, ist die Bezirksvertretung weiterhin der Auffassung, dass ihr eine Zuständigkeit bei der Planung zur Umsetzung des o. g. Ratsbeschlusses zukommt. Am 16.5.2019 hat sie dazu mit Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Nippes auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur Weiterplanung der Rad-, Fußwege- und Grünverbindung auf dem Niehler Gürtel ein Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das Konzept soll die Qualitätsstandards der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung berück-sichtigen und gewährleisten, dass die Beschlüsse der Bezirksvertretung Nippes aus dem Anhörungsverfahren (Anlage 13 zur Vorlage 2871/2017) im Rahmen der Öffentlichkeitsbetei-ligung gleichberechtigt und transparent dargestellt werden.“

Es gibt aktuell also noch Klärungsbedarf, wer für die Öffentlichkeitsbeteiligung den Hut auf hat und was (nicht) Gegenstand der Beteiligung sein soll. Bis wann genau diese Klärung abgeschlossen sein wird, lässt sich momentan noch nicht sagen. Sobald dies geschehen ist und ein Beteiligungsverfahren in der einen oder anderen Weise startet, werden wir darüber informieren.

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