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Schrägluftbild mit Plangebietsabgrenzung
Foto: Stadt Köln

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan ab 23. September 2021. Ab Donnerstag, 23. September, bis Donnerstag, 7. Oktober 2021, haben Interessierte die Möglichkeit, sich über die Planung des „Otto-Langen-Quartiers“ zu informieren und zu äußern. Aufgrund der aktuellen Corona-Regelungen muss auf eine Abendveranstaltung verzichtet werden. Kölnerinnen und Kölner können sich daher alternativ online auf dem städtischen Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ über ihre Anregungen austauschen. Stellungnahmen können darüber hinaus auch per Brief oder E-Mail an Bezirksbürgermeister Nobert Fuchs abgegeben werden. Alle eingereichten Stellungnahmen sowie ein Forumsprotokoll werden nach Abwägung durch die politischen Gremien in die weitere Planung und Aufstellung des Bebauungsplans mit einbezogen.

Anlass und Ziel der Planung

Das Otto-Langen-Quartier ist Bestandteil der Entwicklung im Mülheimer Süden. Erste Überlegungen hierzu konnten im Werkstattverfahren „Mülheimer Süden inklusive Hafen“ 2013/2014 gefunden werden. Im Mittelpunkt stehen die denkmalgeschützten und erhaltenswerten Industriebauten, die in ihrer Ausprägung einzigartig im Stadtgebiet sind. Die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung um dieses Areal dauert bis heute an. Als Ergebnis der Debatte hat die Stadt Köln im Mai 2020 eine Resolution gefasst, die eine ganzheitliche Entwicklung mit gemeinwohlorientiertem Nutzungsmix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes vorsieht.

Ein Großteil der Flächen im Otto-Langen-Quartier befindet sich im Eigentum von NRW.Urban, die für das Land NRW handelt. Das Land beabsichtigt nun die Flächen zu veräußern. Ein unmittelbarer Erwerb dieser Flächen durch die Stadt Köln ist aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben des Landes NRW nicht möglich. Das Verkaufsverfahren wird von der Eigentümerin allerdings unter Beteiligung der Stadt Köln durchgeführt. Sollte dies nicht zur Zufriedenheit der Stadt Köln abgeschlossen werden, hat die Stadt Köln die Möglichkeit, von ihrem „besonderen Vorkaufsrecht“ Gebrauch zu machen. Das in den Verkauf integrierte Qualifizierungsverfahren bildet die Grundlage für die weitere Bauleitplanung im Otto-Langen-Quartier.

Für die innerhalb des Plangebietes unmittelbar angrenzenden Grundstücksflächen („Eggerbauer“) entlang der Deutz-Mülheimer Straße, die sich nicht im Eigentum von NRW.Urban befinden, hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 23. August 2021 die Ausübung des Vorkaufsrechts beschlossen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Otto-Langen-Quartier sichern zu können.

Rahmenbedingungen und städtebauliches Konzept

Ziel ist es, einen Großteil des alten Gebäudebestandes sowie die Struktur der Werkstraßen und Raumkanten zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen. Bedingt durch die Schutzradien im Mülheimer Hafen sollen sich gewerbliche Nutzungen zum Hafengebiet orientieren. Neben Gewerbe sind hier auch Kulturbetriebe und andere Betriebe der Kreativwirtschaft denkbar. Außerhalb der Schutzradien soll ein gemischtes Quartier für Wohnen, Gewerbe, Kultur und soziale Infrastruktur entstehen. Großzügige öffentliche Grün- und Freiflächen sollen eine hohe Aufenthaltsqualität schaffen.

Ein konkretes städtebauliches Konzept wird in dem sogenannten „Qualifizierungsverfahren“ im Rahmen des Verkaufsverfahrens erarbeitet. Dabei treten im Jahr 2022 mehrere Planungsbüros im Team mit Investoren mit Ihren Entwürfen in den Wettstreit für das beste und tragfähigste Konzept für die Entwicklung des Areals.

Aufstellung Bebauungsplan und erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat unter dem damaligen Arbeitstitel „Möhring-Quartier“ einen Aufstellungsbeschluss im Jahr 2016 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Oktober 2016. Mit dem Teilvorgabenbeschluss über ein überarbeitetes städtebauliches Konzept im Jahre 2018 änderte sich der Arbeitstitel in „Otto-Langen-Quartier“. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplans, die den gesamten Mülheimer Süden inklusive des Hafens umfasst. Um sämtliche Rahmenbedingungen für das Verkaufsverfahren und die weitere Gebietsentwicklung erfassen zu können, wird die Durchführung einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB erforderlich.

Aufgrund der aktuellen Corona-Regelungen kann keine Präsenzveranstaltung als Abendveranstaltung durchgeführt werden. Deswegen lädt Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs zu einem Online-Dialog ein. Der Online-Dialog ist über das städtische Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ für alle interessierte Bürger*innen zugänglich. Über dieses sogenannte Online-Forum haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern, Fragen zu stellen und ihre Anregungen einzubringen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auch per Brief oder E-Mail abzugeben.

Die Online-Beteiligung ist über das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ erwünscht und möglich.

Informationen mit Unterlagen zur Bauleitplanung gibt es auch hier …

Weitere Auskünfte können beim Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221/221-32785 oder per E-Mail eingeholt werden.

Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 7. Oktober 2021 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mülheim, Norbert Fuchs, Wiener Platz 2a, 51065 Köln, (norbert.fuchs@stadt-koeln.de) gerichtet werden.

Quelle: Stadt Köln

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