Ehrenamtliches Engagement soll steuerlich besser honoriert werden

Bereits am 09. Oktober hat der Bundesrat im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Jahressteuergesetzentwurf 2020 die Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren.

Er fordert er u.a. eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich sowie des Ehrenamtsfreibetrages von 720 auf 840 Euro (S. 111f).

Ebenso soll bei Ehrenamtskarten der Einwand des geldwerten Vorteils durch eine Steuerbefreiung für diese Art von Vergünstigung fallen gelassen und damit ein Zuwiderlaufen der Intention der Vergünstigung vermieden werden. Der endgültige Beschluss im Bundestag steht kurz bevor. 

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