Durch die Covid19-Pandemie sind viele Schwierigkeiten im Gesundheitssystem offengelegt worden und die politische Debatte über Rentenreformen reißt nicht ab. Die Sozialwahl ermöglicht Bürger:innen sich indirekt zu beteiligen. Für eine bürgernahe Rentenversicherung und Gesundheitsversorgung setzen sich in Deutschland gewählte Interessensvertreter:innen der Versicherten ein, um politische Interessen und die der Versicherten auszugleichen. Dies wird durch das besondere Prinzip der demokratischen Selbstverwaltung ermöglicht. Dabei geben Staat und Politik den gesetzlichen Rahmen vor und die bei der Sozialwahl Gewählten vertreten die Versicherten. Was die Selbstverwaltung für die Versicherten bringt, finden Sie hier …
Bei der Sozialwahl 2023 können rund 52 Millionen Versicherte und Renter*innen entscheiden, wer sie in der Rentenversicherung und in der Krankenkasse im Sozialparlament vertritt. Die Wahlen finden alle 6 Jahre statt und sind seit 70 Jahren Bestandteil der deutschen Demokratie. Von April bis 31.Mai 2023 können Mitglieder der folgenden Versicherungen wählen: Deutsche Rentenversicherung Bund, Techniker Krankenkasse (TK) , Barmer, DAK, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), hkk Krankenkasse. Alle Wahlberechtigten erhalten im April 2023 die dazu nötigen Wahlunterlagen per Post, welche bis zum 31.Mai 2023 zurückgesendet werden müssen. Dieses Jahr wird es erstmalig möglich sein, im Rahmen eines Modellvorhabens auch online zu wählen. Die Ziele und Pläne der Kandidierenden können Sie der Broschüre mit den Listen entnehmen …
Weiterführende Informationen finden sich auf der Website der Sozialwahl 2023.
[SJ]