Förderkonzept Kulturelle Teilhabe ist beschlossen

Die Erarbeitung des Förderkonzeptes „Kulturelle Teilhabe“ war eines der ersten Beteiligungsverfahren, die nach den Regeln der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung im Juni 2019 begonnen wurden.

Im Frühjahr 2021 wurde das in dem weiteren Prozess erarbeitete Förderkonzept den politischen Gremien präsentiert und schließlich im Juni 2021 mit Maßgaben vom Ausschuss Kunst und Kultur beschlossen. Im Anschluss wurde die Übersetzung des Förderkonzepts in Leichte Sprache angestoßen. Und nun liegen beide Textversionen vor und der Ausschuss Kunst und Kultur hat diese Ende Mai 2022 zur Kenntnis genommen.

Beide Versionen des Förderkonzeptes können Sie hier herunterladen: Förderkonzept Kultureller Teilhabe in Alltagssprache | Förderkonzept Kultureller Teilhabe in Leichter Sprache

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