Forschungsprojekt: „Beteiligung ungehörter Interessen am Beispiel des Stadtteils Köln Kalk“

Symbolbild: Getrennte Personengruppen im Raum, in der Mitte eine Personengruppe auf einer Zielscheibe als "Zielgrupp"
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Studierende des Masterstudiengangs Soziale Arbeit der Katholischen Hochschule Köln stellen ihren Forschungsbericht im Rahmen der Stadtteilkonferenz in Kalk vor.

Am Projekt beteiligt, fasst Julian Bickmann in diesem Artikel die wesentlichen Aspekte der wissenschaftlichen Forschung zusammen:

„Das Thema Bürgerbeteiligung bringt drängende Fragen mit sich, auf die bisher noch keine wirksamen Antworten gefunden werden konnten“ – lautet eine der Prämissen, mit der eine Forschungsgruppe der katho Köln ihrem Thema „Beteiligung ungehörter Interessen am Beispiel des Stadtteils Köln Kalk“ begegnete. In aktiver Zusammenarbeit mit der KFA, namentlich Dieter Schöffmann und Lisa Knobe, wurden dabei weitere Fragen entwickelt wie: Wie können möglichst viele Bürger*innen aus einem breiten, diversen Spektrum (nachhaltig) eingebunden und aktiviert werden? Wie können einerseits formale Strukturen eingehalten und andererseits Möglichkeiten etabliert werden, um bürgerschaftlichen Ideen und Bedarfen Raum und Berücksichtigung einzuräumen? Und überhaupt: Was verstehen Bürger*innen überhaupt unter „Beteiligung“?

Diesen Fragen kam das zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 explorativ im Stadtteil Köln Kalk durchgeführte Forschungsprojekt nach. Hierzu wurden an verschiedenen Tagen, zu unterschiedlichen Uhrzeiten, an einschlägigen Orten im Stadtteil leitfadengestützte Straßenbefragungen mit Passant*innen durchgeführt. Diese wurden anschließend mit thematisch passenden Expert*innen des Veedels besprochen und mit deren Wahrnehmung abgeglichen.

Anhand der Ergebnisse der Erhebungen und der Erfahrungen des Forschungsprozesses wurden anschließend durch die Forschungsgruppe zehn Grundsätze für eine gelingende Bürger*innenbeteiligung herausgearbeitet:

Beteiligungsverfahren sollten …

  1. die Aktivierung von Bürger*innen fördern, ohne dabei den zentralen Wert der Freiwilligkeit in Beteiligungsverfahren abzuerkennen.
  2. einen lebensweltorientierten Anlass haben bzw. an den Alltagsbedarfen der Betreffenden orientiert sein.
  3. zuerst aufsuchend gestaltet sein, um dann an institutionalisierte Verfahren anzubinden oder Institutionen in den Lebenswelten als Gatekeeper nutzen, um aufsuchend tätig werden zu können (Zielgruppen abhängig).
  4. niedrigschwellig & unbürokratisch sein.
  5. immer zielgruppenspezifisch gestaltet sein.
  6. Selbstwirksamkeitserfahrung fördern und transparent gestaltet sein (klare und verständliche Kommunikation zu Vorhaben und Umgang mit den Ergebnissen, in denen sich die Beteiligten wiederfinden können).
  7. auf eine langfristige & vertrauensvolle Zusammenarbeit abzielen (nicht nur den eigentlichen Anlass fokussieren).
  8. bestehende Angebote stärker verbreiten, fördern & nutzen (Hinweis durch bekannte, etablierte Institutionen wie Schulen).
  9. auch passive Beteiligungsgewinne berücksichtigen (auch wenn Bürger*innen sich nicht unmittelbar beteiligen, können sekundäre Ziele wie Imageverbesserung oder die Verbreitung der Verfahren erreicht werden (Stichwort: „Sich gehört fühlen“).
  10. einen alternativen Beteiligungsbegriff bewerben (für viele Menschen ist „Beteiligung“ diffus und nicht greifbar: Bürger*innen denken, sie würden sich nicht beteiligen, wenn sie z. B. Nachbarschaftshilfe leisten oder im Bürgerhaus partizipieren, da Beteiligung als hochschwellig und formell wahrgenommen wird, womit sich viele nicht identifizieren können).

[JB]

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