Zwischen Bürgerräten und Planungsbeschleunigung – die Bürgerbeteiligung der Ampelkoalition

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SPD, Grüne und FDP versprechen mit ihrem Koalitionsvertrag zahlreiche Maßnahmen für mehr Bürgerbeteiligung. Der Bundestag soll Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen einsetzen, wobei eine Befassung mit den Ergebnissen sichergestellt werden soll. Die Kompetenz der Bundesregierung zur Unterstützung dialogischer Bürgerbeteiligungsverfahren soll gestärkt werden. Es soll ein digitales Gesetzgebungsportal mit öffentlichen Kommentierungsmöglichkeiten geben. Planungs- und Verwaltungsverfahren sollen durch frühestmögliche und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung beschleunigt werden.

Hier einige Highlights zur Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Koalitionsvertrag:

  • Wir wollen die Entscheidungsfindung verbessern, indem wir neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte nutzen, ohne das Prinzip der Repräsentation aufzugeben. Wir werden Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen durch den Bundestag einsetzen und organisieren. Dabei werden wir auf gleichberechtigte Teilhabe achten. Eine Befassung des Bundestages mit den Ergebnissen wird sichergestellt.
  • Die Bundesregierung verstärkt ihre Kompetenz zur Unterstützung dialogischer Bürgerbeteiligungsverfahren.
  • Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats. Wir wollen die Nationalen Aktionspläne im Rahmen der Open-Government- Partnership (OGP) Deutschlands umsetzen und weiterentwickeln.
  • Wir werden ein digitales Gesetzgebungsportal schaffen, über das einsehbar ist, in welcher Phase sich Vorhaben befinden. Dort werden wir öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten erproben.
  • Das Petitionsverfahren werden wir insgesamt stärken und digitalisieren und die Möglichkeit schaffen, öffentliche Petitionen in Ausschüssen und im Plenum zu beraten.
  • Für die vor uns liegenden Aufgaben braucht es Tempo beim Infrastrukturausbau. Die Verfahren, Entscheidungen und Umsetzungen müssen deutlich schneller werden. Wir werden deshalb Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, entbürokratisieren und digitalisieren sowie die Personalkapazitäten verbessern. Indem wir Bürgerinnen und Bürger früher beteiligen, machen wir die Planungen schneller und effektiver.
  • Die digitalen Möglichkeiten des Planungssicherstellungsgesetzes werden wir nahtlos fortsetzen und insbesondere im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung weiterentwickeln.
  • Um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, werden wir eine frühestmögliche und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung einführen. Diese wird mit einer Mitwirkungspflicht für die anerkannten Naturschutzverbände und für die betroffene Öffentlichkeit kombiniert. Wir wollen eine wirksame und unionsrechtlich zulässige Form der materiellen Präklusion einführen. Wir werden frühzeitige Verfahrenskonferenzen in den Behörden einführen.
  • Wir werden möglichst frühe Stichtage für die anzuwendende Sach- und Rechtslage vorsehen. Wir wollen klarstellen, dass wiederholte Auslegungs-, Einwendungs- und Erwiderungsschleifen vermieden werden können, indem bei Planänderungen nach Bürgerbeteiligung nur noch neu Betroffene zu beteiligen und Einwendungen nur mehr gegen Planänderungen zulässig sind. Wir werden verwaltungsinterne Fristen und Genehmigungsfiktionen bei Beteiligung weiterer Behörden ausweiten.
  • Wir werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine schnellere Planung und Realisierung von Strom- und Wasserstoffnetzen beschleunigen. Wir gewährleisten eine klare Zuordnung der politischen Verantwortung für gute frühzeitige Bürgerbeteiligung beim Netzausbau.
  • Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan.
  • Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung werden wir die Jugendstrategie der Bundesregierung weiterentwickeln, Qualitätsstandards für wirksame Beteiligung besser bekannt machen, selbstbestimmte Kinder- und Jugendparlamente und Beteiligungsnetzwerke stärken. Mit einer Kampagne informieren wir Kinder über ihr Rechte und Beschwerdemöglichkeiten.
  • Wir werden Bürgerbeteiligung in Verantwortung der kommunalen Selbstverwaltung unterstützen, z.B. bei regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets.

Quelle: partizipendium. de

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